Die Denkmalbehörden in Hessen Die Belange des Denkmalschutzes werden
in Hessen von verschiedenen Denkmalbehörden wahrgenommen. Oberste Denkmalschutzbehörde ist der Minister für Wissenschaft und Kunst. Ihm steht ein Denkmalrat aus Vertretern verschiedener Fachrichtungen wie Archäologie,
Kunstgeschichte, Architektur, Städtebau und Volkskunde beratend zur Seite. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten tätig und stimmen sich in ihren Entscheidungen mit dem
Landesamt für Denkmalpflege ab. Hier sind auch fast alle hauptamtlichen Kreisarchäologen tätig. Die Unteren Denkmalschutzbehörden werden vielfach durch Denkmalbeiräte in ihrer Arbeit unterstützt. Das Landesamt für
Denkmalpflege Hessen fungiert als Denkmalfachbehörde. Hier gibt es neben der zentralen Verwaltung die beiden Abteilungen Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege. Sie sind für wichtige
zentrale Aufgaben zuständig. Dazu gehören bei der Bodendenkmalpflege u. a. die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes mit den dort formulierten Aufgaben, z. B. im Rahmen von Bauleitplanungen, die systematische Inventarisation der
archäologischen und paläontologischen Denkmäler oder die wissenschaftliche Untersuchung der Kulturdenkmäler als Beitrag zur Erforschung der Landesgeschichte. Neben der Zentrale in Wiesbaden umfasst die Abteilung
Archäologie und Paläontologie noch jeweils eine Außenstelle in Darmstadt und Marburg. Für Hessen sind insgesamt sieben Bezirksarchäologen zuständig, die vor Ort von den Stadt- und Kreisarchäologen unterstützt werden. Die Rettungsgrabungen bei Niederweimar haben seit 1994 umfangreiche
vorgeschichtliche Besiedlungsspuren aus mehreren Epochen erbracht. Foto: LfDH |