Heinz Wionski

Meisterstuck in Bürstadts alter Gerichtsstube

An einem Bauwerk von 1608 mit offener Erdgeschosshalle wurden Ende des 17. Jahrhunderts Schäden aus dem 30-jährigen Krieg beseitigt. 1725-28 errichtete man über dem massiven Erdgeschoss ein neues Obergeschoss in verputztem Fachwerk und ein neues Dach. Eckpilaster akzentuierten den Baukörper.

1999 kam eine acht Jahre währende Sanierungsphase zum Abschluss. Im Erdgeschoss konnte mit einer gastronomischen Nutzung der Eindruck eines einheitlichen, mit der Umgebung verbundenen Raumes wiedergewonnen werden, der dem Charakter der ursprünglich offenen Halle nahe kommt. Seit ihrer Entstehungszeit war die Halle immer mehr abgeschlossen und unterteilt worden.

Ein umgekehrter Prozess vollzog sich im Obergeschoss. Dort war bis 1967 ein barockes, über eine Außentreppe auf der östlichen Schmalseite erschlossenes Raumgefüge mit Versammlungssaal, Gerichtssaal und Kammer erhalten. An seine Stelle trat ein vereinheitlichender großer Sitzungssaal, nicht mehr von außen erschlossen, sondern von einer innenliegenden Treppe. An der neuen Raumdisposition des Obergeschosses wurde bei den jüngsten Baumaßnahmen nichts geändert.

Im Süd-Westen des Obergeschoss-Sitzungssaals bezeichnet eine Stuckdecke den Ort der alten Gerichtsstube. Sie gehörte zu einem quadratischen Saal. Die Decke ist ein Werk von Eberhard Hoffmann aus Bensheim, das er 1728 fertigstellte. Ein bewegtes Bandelwerk umgibt das Wappen des Mainzer Kurfürsten und Bürstädter Landesherren Lothar Franz von Schönborn. Andrea Frenzel hat die Decke in ihrer Substanz gesichert und den vollflächigen Dispersionsanstrich von 1967 abgewaschen. Die Stuckierungen wurden mit leicht zu erneuernder Leimfarbe in einem gebrochenen Weiß angelegt, die Rücklageflächen nach dem originalen Befund in einem hellen Rot und Grau abgesetzt. Nachdem das Erscheinungsbild zuletzt grau und trübe wirkte, entsprechen sich jetzt wieder die Leichtigkeit von Stuck und Farbe.