Der Eintrag eines Baudenkmals in die Liste des
Weltkulturerbes der UNESCO ist für den Eigentümer des Denkmals und den betroffenen Staat eine hohe Ehrung und Auszeichnung. Vor dem Weltnaturerbe Grube Messel war die Klosteranlage Lorsch im Jahre 1991 als erstes Denkmal für das
Land Hessen in die Weltkulturerbeliste der UNESCO eingetragen worden.Mit der feierlichen Überreichung und Entgegennahme der Eintragungsurkunden kann es jedoch nicht sein Bewenden haben. Die Eintragung in die Liste des
Weltkulturerbes muß stets neu verdient werden: Sie ist gleichzeitig eine hohe Verpflichtung. Wir alle in Hessen sind die Erbengemeinschaft und haben uns mit der Annahme der Urkunde zu diesem Erbe bekannt.
Die verantwortlichen
Stellen, hier das Land Hessen für das Kloster Lorsch und die Stadt Lorsch für die nahegelegenen, zum Weltkulturerbe gehörenden Reste des Vorgängerklosters Altenmünster, sind aufgerufen, alles Erdenkliche für die Erhaltung und
Pflege der Denkmäler zu tun, und zugleich die Anlagen in angemessener Form der Öffentlichkeit zur Erholung und zur Bildung zu präsentieren. Partner bei diesem Vorhaben sind heute schon der Magistrat der Stadt Lorsch und der Heimat-
und Kulturverein Lorsch.
Genau dies soll mit dem nunmehr vorgestellten Projekt „Weltkulturerbe Kloster Lorsch" geschehen. Die unter dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst verschwisterten Dienststellen der Verwaltung der
Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen und des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen legen mit dieser gemeinsam erarbeiteten Broschüre eine Rahmenvorstellung für eine mittelfristige Entwicklung und Wahrung des Weltkulturerbes vor.
In dieser Broschüre sind viele Teilaspekte der großartigen Klosteranlage zusammengeführt worden, um aus ihnen ein gemeinsames, schlüssiges Konzept der künftigen Präsentation dieses Weltkulturerbes zu formen.
Auf der
Werkstattausstellung zum Tag des offenen Denkmals 1997 können sich Besucher und Interessierte ein Bild der zusammengetragenen Teilaspekte machen.
Die Veröffentlichung soll neben der Information auch vor allem dazu dienen, in der
Öffentlichkeit zusätzliche, mäzenatische Zuwendungen zur Verwirklichung des Projekts einzuwerben. Die Bedeutung der Klosteranlage Lorsch und die fundierten wissenschaftlichen und denkmalpflegerischen Ansätze verdienen es, nicht nur
staatliche, sondern auch Mittel aus der Mitte der Bürgerschaft, des Handels und der Industrie hierfür einzusetzen.
Mäzenatentum ist willkommen in allgemeinen, nicht projektgebundenen Zuwendungen zur Erhaltung der Klosteranlage
Lorsch als ganzes.
Durchaus denkbar und gleichermaßen willkommen ist aber auch die Förderung von bestimmten Teilprojekten, die den Sponsor oder den Mäzen ganz besonders interessieren und denen er/sie seine Mittel zufließen
lassen möchte. In beiden Fällen dürfen wir Sie herzlich einladen und bitten, entweder mit der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen oder mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen näheren Kontakt aufzunehmen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Bereicherung beim Lesen dieser Veröffentlichung.